Thomas Röh schreibt auf Facebook am 9.3.22:
Weitere Verschärfungen bei den Anforderungen zur Kontoeröffnung (gültig ab heute und für allen noch laufenden Kontoeröffnungsanträge)
Dokumente zur Eröffnung eines Kontos oder zur Durchführung einer Überweisung – Notariell beglaubigte Fotokopie des paraguayischen Ausweises (cédula) – Notariell beglaubigte Fotokopie der paraguayischen Daueraufenthaltskarte (carnet de admisión permanente) – (nur für Personen, die noch über keine Cédula verfügen): Fotokopie der Bildseite und der Seite mit der Unterschrift der ausstellenden Behörde des Reisepasses, legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert – Kontoauszüge der letzten sechs Monate vom Hauptkonto oder dem Konto, von welchem die Überweisung nach PY getätigt wird (ohne Übersetzung) – Kontobestätigung des ausländischen kontoführenden Institutes (bisher noch einfache Fotokopie mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in) – Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres, legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in – Notarvertrag über Veräusserung eines Vermögenswertes, legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in (mit Kontoauszug, auf welchem die Buchung des VK-Erlöses erscheint) – (Rentenbescheid, wenn zutreffend, dann ohne Einkommensteuerbescheid), legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in – Notariell beglaubigte Fotokopie der Abmeldebescheinigung, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in – Prüfung der Dokumente und Entscheidung über Kontoeröffnung fällt nunmehr zentral in den juristischen Abteilungen der Hauptniederlassungen, nicht mehr vor Ort beim vertrauten Berater
Diese verschärften Anforderungen an die Dokumentation sollten alle im Auge behalten, die für die Übertragung von Auslandsguthaben nach Paraguay auf die Eröffnung eines paraguayischen Bank- oder Kooperativkontos angewiesen sind. Selbst wenn in der Übergangsphase bei diesem oder jenem Institut noch ein Auge zugedrückt wird, was einzelne Dokumente betrifft, so müssen wir davon ausgehen, dass diese strengen Masstäbe in Kürze flächendeckend angewendet und auch für Kooperativen gelten werden. Wer sich durchschummelt, muss schlimmstenfalls damit rechnen, dass Nachforderungen zur Dokumentation seitens der Korrespondenzbanken zur Unzeit kommen, nämlich dann, wenn ein Geldtransfer bereits eingetroffen ist und dem Konto nicht zugebucht wird.
In solchen Fällen räumen die Banken den Kunden (Privatkunden oder Kooperativen, die die Forderung dann an ihre Kunden weiterleiten) meist 72 Stunden zur Nachlieferung fehlender Dokumente/Legalisierungen ein, bevor das Geld zurückgeschickt wird.
———— Soweit Die Infos von Thomas.
Nun könnten einige meinen das hat mit der „Deutschen Invasion“ nach Paraguay und speziell Hohenau zu tun. Das glaube ich nicht. Es wird ja auch für die Paraguayer komplizierter. In den letzten Wochen gab es einige Nachrichten in denen Hintergründe zu Drogengeschäften veröffentlicht wurden. Ich vermute es hat eher damit zu tun.
Liebe Grüße Lia
Weitere Verschärfungen bei den Anforderungen zur Kontoeröffnung (gültig ab heute und für allen noch laufenden Kontoeröffnungsanträge)
Dokumente zur Eröffnung eines Kontos oder zur Durchführung einer Überweisung – Notariell beglaubigte Fotokopie des paraguayischen Ausweises (cédula) – Notariell beglaubigte Fotokopie der paraguayischen Daueraufenthaltskarte (carnet de admisión permanente) – (nur für Personen, die noch über keine Cédula verfügen): Fotokopie der Bildseite und der Seite mit der Unterschrift der ausstellenden Behörde des Reisepasses, legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert – Kontoauszüge der letzten sechs Monate vom Hauptkonto oder dem Konto, von welchem die Überweisung nach PY getätigt wird (ohne Übersetzung) – Kontobestätigung des ausländischen kontoführenden Institutes (bisher noch einfache Fotokopie mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in) – Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres, legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in – Notarvertrag über Veräusserung eines Vermögenswertes, legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in (mit Kontoauszug, auf welchem die Buchung des VK-Erlöses erscheint) – (Rentenbescheid, wenn zutreffend, dann ohne Einkommensteuerbescheid), legalisiert durch eine parag. Auslandsvertretung und mit Sichtvermerk des paraguayischen Aussenministeriums in Asunción oder apostilliert, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in – Notariell beglaubigte Fotokopie der Abmeldebescheinigung, mit Übersetzung durch in PY zugelassene/n Übersetzer/in – Prüfung der Dokumente und Entscheidung über Kontoeröffnung fällt nunmehr zentral in den juristischen Abteilungen der Hauptniederlassungen, nicht mehr vor Ort beim vertrauten Berater
Diese verschärften Anforderungen an die Dokumentation sollten alle im Auge behalten, die für die Übertragung von Auslandsguthaben nach Paraguay auf die Eröffnung eines paraguayischen Bank- oder Kooperativkontos angewiesen sind. Selbst wenn in der Übergangsphase bei diesem oder jenem Institut noch ein Auge zugedrückt wird, was einzelne Dokumente betrifft, so müssen wir davon ausgehen, dass diese strengen Masstäbe in Kürze flächendeckend angewendet und auch für Kooperativen gelten werden. Wer sich durchschummelt, muss schlimmstenfalls damit rechnen, dass Nachforderungen zur Dokumentation seitens der Korrespondenzbanken zur Unzeit kommen, nämlich dann, wenn ein Geldtransfer bereits eingetroffen ist und dem Konto nicht zugebucht wird.
In solchen Fällen räumen die Banken den Kunden (Privatkunden oder Kooperativen, die die Forderung dann an ihre Kunden weiterleiten) meist 72 Stunden zur Nachlieferung fehlender Dokumente/Legalisierungen ein, bevor das Geld zurückgeschickt wird.
———— Soweit Die Infos von Thomas.
Nun könnten einige meinen das hat mit der „Deutschen Invasion“ nach Paraguay und speziell Hohenau zu tun. Das glaube ich nicht. Es wird ja auch für die Paraguayer komplizierter. In den letzten Wochen gab es einige Nachrichten in denen Hintergründe zu Drogengeschäften veröffentlicht wurden. Ich vermute es hat eher damit zu tun.
Liebe Grüße Lia