Geldstrafen für Ausländer bei Ausreise – Warum ist das heute Thema in der Presse?

Die Zeitung HOY (heute) hat heute einen Artikel veröffentlicht über die Einreise nach Paraguay.
www.hoy.com.py/nacionales/recuerdan-a-extranjeros-en-que-casos-se-exponen-a-sanciones-con-multa
Wir warten ja sehnsüchtig auf die Aufhebung der verschärften Einreiseregeln. Das wird wohl noch etwas dauern…
Interessant aber dass sie sich schonmal näher mit dem Thema Einreise befassen, dann ist das anscheinend in den Köpfen von Politikern und Journalisten sehr präsent…
Hier die Übersetzung des Artikels:
Ausländer werden auf die Fälle hingewiesen, in denen sie mit Geldstrafen belegt werden können.
Illustratives Foto, mit freundlicher Genehmigung von Migraciones. Der Bereich Migration weist Ausländer auf die Fälle hin, in denen sie an Grenz- und Flughafenkontrollstellen mit einer Geldstrafe belegt werden können.
Die Generaldirektion für Migration weist die Öffentlichkeit erneut auf die Verstöße gegen das Migrationsgesetz Nr. 978/96 hin, die mit einer Geldstrafe geahndet werden, die von der Institution gegen ausländische Staatsbürger in Paraguay verhängt wird.
Die Institution weist darauf hin, dass Staatsangehörige unter keinen Umständen von der Generaldirektion für Migration mit einer Geldstrafe belegt werden dürfen.
Ausländer zahlen nur in den folgenden Fällen eine Geldstrafe:
Bei Ablauf der Aufenthaltsdauer als Tourist, Nichtansässiger oder vorübergehend Ansässiger.
Für die Nichtvorlage des Einreisedokuments (Migrationsstempel auf dem Einreiseticket oder im Reisepass) zum Zeitpunkt der Ausreise aus dem nationalen Hoheitsgebiet.
Bei einem dieser Verstöße muss der ausländische Staatsbürger den Gesamtbetrag der Geldstrafe bei der Ausreise an einem der Einwanderungsschalter an den Grenz- und Flughafenkontrollstellen entrichten.
Die Geldstrafe ist gesetzlich auf 3 Tageslöhne festgesetzt, was derzeit einem Betrag von 264.153 Gs entspricht. Die Geldstrafe kann nur in bar bezahlt werden, Zahlungen in Fremdwährung werden nicht akzeptiert.
Sobald die Geldstrafe bezahlt ist, sollte der für die Einziehung der Geldstrafe zuständige Einwanderungsbeamte um einen Zahlungsnachweis gebeten werden.
Im Falle eines missbräuchlichen Einziehungsversuchs durch Beamte der Institution bitten wir Sie dringend, die entsprechende Beschwerde über das Beschwerdeportal der nationalen Regierung einzureichen: www.denuncias.gov.py. Für weitere Fragen und Informationen zu diesem und anderen Einwanderungsverfahren steht das Migrationskontaktzentrum von Montag bis Freitag von 7:00 bis 14:30 Uhr zur Verfügung: Telefon: 021 411 2000. Achtung per E-Mail: migraciones@migraciones.gov.py.
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Liebe Grüße/Un saludo Lia
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